Heilpraktiker in Deutschland

Januar 28, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Medizinische Grundkenntnisse Heilpraktiker-Beruf

Anatomie
Heilpraktiker müssen Kenntnisse von der Lage der inneren Organe und deren Funktion, von dem Aufbau des Bewegungsapparates und der Funktion seiner Bestandteile sowie vom Aufbau und der Funktion des zentralen und peripheren Nervensystems haben. Ohne diese Kenntnisse ist eine hinreichende Diagnostik und Behandlung der Menschen nicht möglich und somit der Weg zu Schaden stiftenden Entscheidungen und Verhaltensweisen eröffnet.


Physiologie

Heilpraktiker müssen Kenntnisse über die physiologischen Vorgänge im Körper und der Funktion haben. Sie müssen wissen, welche Veränderungen sich bei Fehlfunktionen einstellen und erkennbar werden. Ohne diese Kenntnisse ist eine hinreichende Diagnostik und Behandlung der Menschen nicht möglich und somit der Weg zu Schaden stiftenden Entscheidungen und Verhaltensweisen eröffnet.


Krankheitslehre/Pathologie
Heilpraktiker müssen in der Lage sein, Erkrankungen von Menschen, die ihre Praxen aufsuchen können, zu erkennen und einzuordnen. Dazu gehören die Kenntnis der möglichen Symptomatik, die Befunderhebung, die klinische Diagnostik und im besonderen die Differentialdiagnose.

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

IQHP für Patientenschutz und Patientenrechte

Die Initiative für Qualität im Heilpraktikerberuf IQHP hat beschlossen, sich intensiv im Interesse des Patientenschutzes und der Patientenrechte zu engagieren. Die Vorstände der Berufsverbände BDHN e.V. und BDN e.V. stehen für Transparenz und werden diesbezüglich ihre Mitglieder noch vehementer auf die Wichtigkeit dieser Thematik sensibilisieren.

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Durchführung der Patientenaufnahme bei Heilpraktikern

Der Ablauf bei der Erstkonsultation des Patienten in der Praxis beinhaltet folgende Arbeitsschritte:

  • INSPEKTION (Betrachtung der Patienten)
  • ANAMNESE (Befragung der Patienten)
  • KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG (mit Einverständniserklärung des Patienten und Beachtung aller Hygiene-Richtlinien)
  • PALPATION (Betasten der zu untersuchenden körperlichen Areale)
  • PERKUSSION (Beklopfen möglicher zu untersuchender körperlicher Areale)
  • FUNKTIONSPRÜFUNG (bestimmter zu prüfender Areale)
  • FUNKTIONSDIAGNOSTIK (bei Verdacht Weiterleitung zur klinischen Diagnostik)
  • LABOR (je nach Befund Weiterleitung zur klinischen Diagnostik)
  • ANWENDUNG UND EINSATZ NATURHEILKUNDLICHER DIAGNOSEMETHODEN
  • ANWENDUNG UND EINSATZ NATURHEILKUNDLICHER THERAPIEMETHODEN (ständige Fachfortbildung und Qualifizierung erforderlich)

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Heilpraktiker nehmen sich Zeit bei der Patientenaufnahme

Beim Heilpraktiker dauert im Durchschnitt die Erstaufnahme eines Patienten 48 Minuten.
Zu Beginn der Konsultation steht immer die sorgfältige Diagnose.
Die meisten Heilpraktiker bedienen sich hierbei der üblichen schulmedizinschen Verfahren: Inspektion – Anamnese – Palpation – Perkussion – Auskultation – Funktionsprüfung – Funktionsdiagnostik – Blutdruckmessung – Laboruntersuchungen etc. und kombinieren sie mit naturheilkundlichen, z.B. Augen- oder Reflexzonendiagnose u.a.
Die Verfahren basieren auf den Naturgesetzen der Erfahrungsheilkunde und alten Traditionen. Hierbei wird das neueste Wissen der Naturheilkunde mit neuesten medizinischen Erkenntnissen verknüpft.

Für Heilpraktiker gelten die gleichen Pflichten zum Schutze des Patienten, wie z. B. die Aufklärungs- oder Sorgfaltspflicht wie für schulmedizinische Therapeuten. Die besonderen Pflichten und Rechte sind gesetzlich geregelt.

Durchführung der Patientenaufnahme bei Heilpraktikern

  • INSPEKTION (Betrachtung der Patienten)
  • ANAMNESE (Befragung der Patienten)
  • KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG (mit Einverständniserklärung des Patienten und Beachtung aller Hygiene-Richtlinien)
  • PALPATION (Betasten der zu untersuchenden körperlichen Areale)
  • PERKUSSION (Beklopfen möglicher zu untersuchender körperlicher Areale)
  • FUNKTIONSPRÜFUNG (bestimmter zu prüfender Areale)
  • FUNKTIONSDIAGNOSTIK (bei Verdacht Weiterleitung zur klinischen Diagnostik)
  • LABOR (je nach Befund Weiterleitung zur klinischen Diagnostik)
  • ANWENDUNG UND EINSATZ NATURHEILKUNDLICHER DIAGNOSEMETHODEN
  • ANWENDUNG UND EINSATZ NATURHEILKUNDLICHER THERAPIEMETHODEN (ständige Fachfortbildung und Qualifizierung erforderlich)

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Ethik und Bewusstsein

Ethisches Bewusstsein und Heilpraktiker

Die Ethikerklärung bestimmt die Grundsätze und Regeln, zu deren Wahrung sich Mitglieder der deutschen Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften bei der Ausübung ihres Berufes verpflichten. Berufsverbands-Mitglieder stellen sich der Verantwortung, die in diesen Richtlinien beschriebenen Prinzipien zu beachten und sie als Grundlage für die verantwortungsvolle Umsetzung in der Praxis zu nutzen.

Ethische Rahmenrichtlinien unterstützen darüber hinaus die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung. Dies ist ein ständiger Prozess der Rückbesinnung und Bewertung.

Ausschlaggebend bei der Anwendung dieser Leitlinienist, dass Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sich bewusst sind, dass die Anwendung eines ethischen Standards je nach Kontext variieren kann. Die ethischen Standards sind nicht allumfassend. Die Tatsache, dass ein bestimmtes Verhalten im ethischen Kodex nicht ausdrücklich erwähnt wird, bedeutet nicht, dass es zwangsläufig ethisch oder nicht ethisch ist. Ob eine Handlung ethisch und fachlich angemessen ist, wird nicht durch die auftretenden, sondern die möglichen Folgen bestimmt.

ZIEL
„Der Heilpraktiker hat den hohen ethischen Anforderungen seines freien Heilberufs zu dienen und alles zu vermeiden, was dem Ansehen seines Berufsstandes schadet.“ (Art. 1 der Berufsordnung) Ergänzend zu den Grundsätzen aus Art. 1 der Berufsordnung ist es das Ziel dieser Erklärung, klare Richtlinien zu geben, an denen Mitglieder ihr Handeln zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Patienten und Patientinnen ausrichten können. Diese Orientierungshilfe für die ethischen Aspekte der beruflichen Aktivitäten hilft das Vertrauen zwischen Heilpraktiker/Heilpraktikerin und Patient und Patientin zu erhalten bzw. zu fördern.

Die Beschreibung von ethischen Standards für das professionelle Verhalten ermöglicht es, berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern. Diese Erklärung ist dabei die Grundlage für die Klärung und Bewertung von Streitfällen

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Pflicht der Heilpraktiker: Sorgfalt und Schutz

Für Heilpraktiker gelten die gleichen Pflichten zum Schutze des Patienten, wie z. B. die Aufklärungs- oder Sorgfaltspflicht wie für schulmedizinische Therapeuten. Die besonderen Pflichten und Rechte sind gesetzlich geregelt.
Die Hauptpflicht des Heilpraktikers ist es, den Patienten mit Untersuchungs- und Behandlungs-methoden zu versorgen, die geeignet sind, sein Leiden zu verbessern. Des weiteren ergibt sich daraus die Sorgfaltspflicht.
Besonders bei invasiven Methoden (z.B. Injektionen) trifft den Heilpraktiker dieselbe Sorgfaltspflicht wie einen Arzt, d.h. er/sie muss die Risiken und Kontraindikationen kennen und die Technik sicher beherrschen.
Die/der Heilpraktiker/in ist in den von ihr/ihm angewandten Fachbereich gesetzlich zur Fortbildung  verpflichtet.
Auch die entsprechenden Hygienemaßnahmen und gegebenenfalls die Überweisung des Patienten, wenn Sie die Behandlung oder weitere Abklärung nicht übernehmen können, gehören zur  Sorgfaltspflicht.

Weitere Nebenpflichten, die sich aus dem Behandlungsvertrag ergeben, sind die Aufklärungspflicht (dem Patienten sind die Diagnose, die Behandlung mit all ihren möglichen Risiken und eventuelle Behandlungsalternativen zu erklären) sowie die Dokumentationspflicht.
Alle Befunde, Maßnahmen und Medikationen sind entsprechend zu dokumentieren.

Schweigepflicht und Patientenrechte
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht, sofern nicht besondere gesetzliche Bedingungen und Bestimmungen dagegen sprechen und sie nicht ausdrücklich vom Patienten von dieser entbunden wurden.
Jede Behandlung hat unter Beachtung der Menschenwürde, Wahrung der Persönlichkeit und
der Rechte der Patienten zu erfolgen.

 

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Was bedeutet Patientenschutz und Patientenrechte?

Der rechtlich-gesetzliche Rahmen für die Heilpraktiker-Patienten ist ausgerichtet nach dem Patientenrechtegesetz und dem Verbraucherschutzgesetz in Deutschland.


Patienten-Verbraucherschutz
Das zentrale Anliegen der Heilpraktiker ist es, die psychische und physische Gesunderhaltung der Bevölkerung im Rahmen der Vorsorge und Behandlung der ihnen anvertrauten Menschen zur Heilung und Linderung von Krankheiten zu gewähren und aufrechtzuhalten. Die Gesundheit der Patienten steht im Vordergrund. Dies spiegelt sich in den Richtlinien der Bundesländer, im Heilpraktiker-Gesetz und der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde wider.


Patientenrechtegesetz
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker klären ihre Patienten u.a. über ihr Handeln und die evtl. zu erwartenden Wirkungen, Erstverschlimmerungen und Nebenwirkungen, evtl. Risiken, die Dauer, den Behandlungsablauf, die Häufigkeit der Behandlungen und deren voraussichtliche Kosten auf.

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Kompetenz-Zentren der Initiative für Qualität im Heilpraktikerberuf/IQHP

Die Ausbildungszentren und Referenz-Praxen der Heilpraktiker-Berufsverbände BDN/BDHN e.V. an den folgend genannten Orten erfüllen die Ausbildungskriterien des Katalogs Interne Leitlinien Heilpraktiker-Ausbildung/IL4HP und stehenfür die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf/IQHP:

  • Amberg
  • Berlin-Mitte
  • Buchloe
  • Chemnitz
  • Dortmund
  • Dresden
  • Düsseldorf
  • Frankfurt/M.
  • Gerchsheim
  • Halle
  • Hamburg
  • Hannover
  • Köln
  • Leipzig
  • München
  • Nassau
  • Nürnberg
  • Passau
  • Pfarrkirchen
  • Perl
  • Saarlouis

Januar 27, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

Grundlagen Berufsrecht Ausbildung HEILPRAKTIKER/IN

Gesetze und Berufsstand
Heilpraktiker müssen über Kenntnisse der Berufsordnung der Entwicklung des Heilpraktikerberufes verfügen und ein Verständnis über die Position, Philosophie und Ethik in der ganzheitlichen Medizin/Naturheilkunde besitzen – dazu gehören:

  • Pflichten für die Berufsausübung
  • rechtliche Vorgaben für den Umgang mit Patienten
  • Gesetzeskunde
  • wichtige Urteile, die die Heilpraktiker-Berufsausübung betreffen
  • Geschichte und Philosophie der Medizin
  • Geschichte und Ethik der Volksheilkunde/Naturheilkunde
  • Entwicklung und Geschichte des Berufs Heilpraktiker
  • soziale Stellung des Heilpraktikers
  • medizinische Terminologie
  • Biologie