Die Kenntnisse des Heilpraktikers über therapeutische Verfahren in der Naturheilkunde sind in der medizinischen Grundausbildung nach folgenden Kriterien im Curriculum festgeschrieben:
- Einschätzung aus naturheilkundlicher, allopathischer und klinischer Sicht
- Erfassung von Grenzen und Möglichkeiten der einzelnen Therapieverfahren
- Verknüpfung von speziellen Therapieverfahren der naturheilkundlichen und allopathischen Medizin
- Kenntnisse über Abläufe von Verlaufskontrollen und regelmäßigen Evaluationen
- Spezialisierung und Qualifizierung in präferierten Therapieverfahren
- Verständnis für klinische Vorgänge