Heilpraktiker in Deutschland

Teilnahme der IQHP bei öffentlicher Anhörung Dt. Bundestag

Dezember 23, 2020 von admin | Keine Kommentare

Teilnahme an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16. Dezember

Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) hat an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16.12.2020 teilgenommen.
Die Medienbeauftragte Frau Homeira Heidary (Heilpraktikerin) vertrat die IQHP als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Dt. Bundestag.
Folgende Heilpraktiker-Berufsverbände, Fachgesellschaften und Organisationen gehören der IQHP an:
Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V., Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V., Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., Arbeitsgemeinschaft  für Klassische Akupunktur und
Traditionelle Chinesische Medizin e.V. (AGTCM), Aktionsbündnis Moderne Heilberufe und das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde.

Im Zuge der Änderung des MTA-Gesetzes sollte den Heilpraktikern die Möglichkeit genommen werden, Labordiagnostik in Auftrag zu geben. Dem haben wir vehement widersprochen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Änderung im Gesetzesentwurf nicht vollzogen  werden soll, da dies für viele Praxen eine Existenzbedrohung darstellen würde.
Viele Praxen verifizieren mittels der Labordiagnostik ihre zuvor geleistete schulmedizinische Anamnese. Wenn dieses Instrument der Diagnostik wegfallen würde, würde das die Patientensicherheit gefährden.
Das Argument, dass die Heilpraktiker nicht ausreichend ausgebildet seien, um Laborergebnisse zu beurteilen, wurde von unserer Seite auch widerlegt. Die Labordiagnostik wird bereits sehr intensiv in der Ausbildung behandelt und sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung abgefragt.

Weiterhin besteht eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker – auch für die Labordiagnostik. Oft werden diese von Ärzten geleitet.
Das spricht für eine ausreichende Qualifikation.

Die Gefährdung der Patienten, wie oft behauptet wird, ist auch nicht gegeben, wie die Berufshaftpflichtversicherer der Heilpraktiker eindrücklich an der Statistik zeigen: Heilpraktiker verursachen im Gegensatz zu Ärzten kaum Schadensfälle.

Wir haben uns gut positioniert und erwarten eine Entscheidung zu unseren Gunsten, d.h. das alles beibehalten wird und Heilpraktiker weiterhin Labordiagnostik in Auftrag geben dürfen.
Der Heilpraktikerberuf wurde bei dieser Anhörung durch den DDH und die IQHP gut vertreten und die berufliche Position der Heilpraktikerschaft im deutschen Gesundheitswesen entsprechend dargelegt.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland sagen DANKE

November 30, 2020 von admin | Keine Kommentare

Im folgenden hat die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf IQHP
wichtige Auszüge der Rede des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß vom 25.11.2020 zusammengefasst:

Von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die 47.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in diesem Land, die eine wertvolle Arbeit leisten.

Heilpraktiker sind eine Bereicherung
Ich finde, der Heilpraktikerberuf ist eine Bereicherung für unser Gesundheitswesen, den ich nicht missen möchte.
Die Zahl der Heilpraktiker/innen steigt von Jahr zu Jahr, und das spricht eben auch für ein gewisses Patientenvertrauen.
Heilpraktiker haben pro Tag 128.000 Patientenkontakte.
Wenn man sich die Altersgruppe der 50- bis 65jährigen mal anschaut, dann ist diese Gruppe zur Hälfte schon mal beim Heilpraktiker gewesen und es spricht dafür, dass es viele Menschen gibt, die Hilfe beim Heilpraktiker suchen.

Patienten in Deutschland wollen ganzheitlichen Ansatz
Die Patienten wollen einen ganzheitlichen Ansatz haben, eine Verzahnung von Schulmedizin und Komplementärmedizin, denn die meisten suchen auch einen Arzt auf, dies ist kein Widerspruch, sondern ich finde dies auch gut so.

Heilpraktiker nehmen sich Zeit
Ganz wichtig ist, wenn man mit Patienten spricht, dass sie sagen, die Heilpraktiker nehmen sich Zeit für einen, denn sie machen im Regelfall die gleiche volle schulmedizinische Anamnese, es dauert dann schon mal bis zu einer Stunde.
Diese Erfahrung möchte ich gerne noch viel mehr Menschen gönnen, dass sie erfahren, dass derjenige, der sie behandelt, sich auch Zeit nimmt.

Gesetzesentwurf MTA Reform – Heilpraktiker und Laborleistungen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sprechen heute über den Gesetzesentwurf MTA-Reform, in dem eine Regelung enthalten ist, dass Heilpraktiker keine Laborleistungen mehr beauftragen sollen  bzw. können – diese Regelung wäre nicht im Sinne der Patienten, denn eine Labordiagnostik dient der Abklärung von Erkrankungen, dafür ist sie sehr hilfreich.

Wir haben in den letzten Jahren sehr viele gute Erfahrungen damit gemacht, dass Heilpraktiker ihre Arbeit darauf ausgerichtet haben und insofern sollten wir diese Regelung streichen, weil sie nicht im Patientennutzen ist.

Zum Wohle der Patienten Beruf des Heilpraktikers erhalten
Lassen Sie uns zum Wohle der Patienten den Beruf des Heilpraktikers erhalten und verbessern, die Möglichkeiten haben wir. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

https://www.alexander-krauss.com/bundestagsreden/

Plant Bundesregierung gesetzlichen Eingriff gegen Heilpraktiker*innen versteckt über das MTA-Gesetz?

November 9, 2020 von admin | Keine Kommentare

Pressemitteilung Sylvia Gabelmann/DIE LINKE
Mitglied Gesundheitsausschuss Dt. Bundestag

Bundesregierung plant gesetzliche Eingriffe gegen Heilpraktiker*innen – versteckt über das MTA-Reformgesetz
„Einen offenen Angriff gegen Heilpraktiker*innen und deren Patient*innen traut sich
Jens Spahn vor der Bundestagswahl anscheinend nicht. Darum versucht er bereits zum wiederholten Male, Heilpraktiker*innen dadurch in ihrer Berufsausübung zu behindern, indem er versteckt in anderen Gesetzen Regelungen vorsieht, die eine erhebliche Einschränkung bedeuten und zudem die Sicherheit der Patient*innen gefährden.“ erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, angesichts der Proteste von Heilpraktikerverbänden gegen das von der Bundesregierung geplante MTA-Reformgesetz.
Gabelmann weiter: „Ich fordere die Bundesregierung auf, jegliches Handeln zu unterlassen, dass dem Berufsstand der Heilpraktiker*innen auf versteckte Art und Weise und quasi durch die Hintertür die Ausübung ihrer Heilkunde erschweren will. Wir brauchen eine ehrliche und offene Debatte über die Chancen und Möglichkeiten einer komplementären Medizin. Dabei darf sicherlich nicht ausgespart bleiben, wo es bei der Ausbildung und Zulassung von Heilpraktiker*innen Verbesserungspotential gibt. Was aber auch im Sinne der Patient*innen, die eine komplementäre Medizin in Anspruch nehmen wollen, nicht sein darf: Diesen Ansatz der Heilkunde ohne Einbindung ihrer Berufsverbände und ohne ehrliche offene Debatte kalt zu stellen.“

IQHP – Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf – gemeinsam stark für Heilpraktiker und Naturheilkunde

Juli 17, 2020 von admin | Keine Kommentare

Bericht 18. Juni 2020, Deutscher Bundestag/Paul-Löbe-Haus
IQHP – wir waren Botschafter für den Heilpraktikerberuf

Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks am 18. Juni in Berlin erläuterten Vertreter der IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktiker-Beruf) gegenüber Bundestagsabgeordneten/Mitgliedern des Gesundheitsausschusses und weiteren Entscheidungsträgern die Besonderheiten des Heilpraktiker- Berufes und das Tätigkeitsfeld der Kolleginnen und Kollegen in Deutschland.

Die IQHP wurde in der Runde vertreten von Ulrich Erdmann (BDN e.V.), Herbert Eger (BDHN e.V.), Dr. med. Hirsch, Klaus-Rüdiger Goebel und Homeira Heidary (BDHN e.V.).
Auf Seiten der Politik waren Mitglieder des Gesundheitsausschusses und des Bundesgesundheits-ministeriums anwesend.

Nach dem Vorwort vom Bundestagsabgeordneten/Mitglied Gesundheitsausschuss Alexander Krauss räumte Herbert Eger (1. Vors. BDHN e.V.) in seinem Statement ein, dass es eine Vereinheitlichung der Ausbildung geben müsse. Das sei die Kernaussage der IQHP. Eine qualifizierte und standardisierte Ausbildung, die bundeseinheitlich ist, sei längst überfällig. Wichtig sei es, dass mit den Heilpraktikern geredet werde und nicht über sie.

Auf Seiten der Politik wurde vor allem folgende Frage gestellt:   Warum sprechen die Heilpraktiker nicht mit einer Stimme in der Öffentlichkeit?

Ulrich Erdmann (1. Vors. BDN e.V.) konstatierte zu dieser Frage im Rahmen seiner Vorstellung des Heilpraktiker-Berufes, dass sich alle Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften gemeinsam für den Erhalt des Berufes stark machen und einsetzen und dass zur Zeit an einem übergreifenden Netzwerk aller Heilpraktiker*innen in zwei Konferenzen in Kassel und Offenbach intensiv gearbeitet wird.

Diese Konferenzen bilden Arbeitsgemeinschaften und schaffen Lösungen, z.B. zur Berufsordnung, zur Berufsausbildung, zu Fragen der übergreifenden Fachbereiche der traditionellen naturheilkundlichen Medizin, zu zeitaktuellen Anforderungen für den Beruf u.a. berufspolitischen Themen.

Es war wunderbar zu hören und zu spüren, wie im Laufe der Parlamentarischen Runde eine Entspannung im Sitzungssaal zu vernehmen war.

Der anwesende Vertreter der Anthroposophischen Ärzte betonte, wie wichtig Heilpraktiker in der komplementärmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sind und dass immer wieder seitens der sogenannten Heilpraktiker-Kritiker über Evidenz gesprochen wird, aber niemals  die Evidenz der Heilpraktiker-Behandlung eingehend wissenschaftlich untersucht wurde.

Das wesentliche Thema der Sitzung war jedoch die Vorstellung des Konzepts der Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktiker-Beruf.
Hier stellte Ulrich Erdmann das IQHP-Modell vor, welches vor allem darauf abzielt, dass das Heilpraktikergesetz erhalten bleibt, jedoch Verbesserungen in der Qualitätssicherung im Rahmen einer moderaten Reform notwendig sind. Dabei sollen aber weitergehende Belastungen für die unteren Verwaltungsbehörden vermieden werden und der Heilpraktiker-Beruf in jedweder Form erhalten bleiben.

Ulrich Erdmann erklärte die vorliegenden Internen Leitlinien 4 der IQHP und den vorliegenden Lösungsvorschlag der IQHP für die Heilpraktiker-Ausbildung zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Ausbildungssituation im Rahmen einer möglichen sogenannten Qualitätssicherungskette. Nach diesem Vortrag kamen seitens der Politik keine weiteren Fragen.

Klaus-Rüdiger Goebel, IQHP-Fachbeirat Therapie und Diagnostik, übernahm mit seiner 40jährigen Praxiserfahrung für die IQHP in der Folge das Wort. Der Kollege Goebel praktiziert in zwei Praxen im Saarland  und ist IQHP-Ausbilder.

Sein Gesprächsbeitrag bestand in der Schilderung des Ablaufs einer typischen Patienten-Konsultation bei einem Heilpraktiker, um die anwesenden Politiker mit der realen Sachlage vertraut zu machen. Hier wurde das Heilpraktiker-Patienten-Verhältnis intensiv beleuchtet und ausführlich beschrieben.

Von der durchgeführten Inspektion, Anamnese, Palpation, Perkussion, Auskultation bis hin zur Diagnostik und Therapie am Beispiel der TCM fand alles Beachtung, was in der Heilpraktiker-Sprechstunde von Wichtigkeit ist.

Im Anschluss an diesen Vortrag entstand das Gefühl eines Gleichklangs zwischen den Politikern, Ärzten und Heilpraktikern.

Als Vertreter der klinischen Medizin auf Seiten der IQHP stellte sich Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch den Anforderungen des Tagungsprogramms. Dr. Hirsch betonte als IQHP-Kontrollrat und  Facharzt die hervorragende Arbeit an Heilpraktikerschulen in Deutschland und zählte Beispiele der Lehrinhalte auf.

Abschließend erwähnte Dr. med. Hirsch, dass ihm immer wieder  in seiner täglichen Praxis im Krankenhausdienst auffällt, dass in der jüngsten Zeit in der ärztlichen Ausbildung nicht mehr so viel praktisches Wissen vermittelt wird, was er sehr bedauert und im Gegenzug konstatierte, dass dieses notwendige Wissen jedoch in der Heilpraktiker-Ausbildung ausreichend vermittelt wird. Man kann sagen, dass die ausgebildeten Heilpraktiker keinen Vergleich zu ihren ärztlichen Kollegen im Bereich der Differentialdiagnose und in den praktischen Fertigkeiten scheuen müssen.

Die IQHP-Medienbeauftragte Homeira Heidary ging abschließend noch einmal auf den Patientenschutz und die -sicherheit ein. Insbesondere ging sie hier auf die Patientensouveränität und somit der Mündigkeit von Patienten ein. Es dürfe den Menschen nicht vorgeschrieben werden, welche Therapien sie wahrnehmen möchten. Vor allen Dingen nicht in einer pluralistisch-demokratischen Gesellschaft. Die Patienten von Heilpraktikern haben statistisch gesehen ein höheres Bildungsniveau und machen diese Entscheidung ganz bewusst. Das müsse respektiert werden.

Die Mitglieder der IQHP-Vertretung wurden anschließend von dem Bundestags-
abgeordneten Alexander Krauss gebeten, Kontakte zu weiteren Heilpraktikern herzustellen. Dieser Bitte wird die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktiker-Beruf mit ihren Partnern gerne nachkommen.

Pressemitteilung

IQHP-Qualitätssicherungsmodell für den Heilpraktikerberuf

Juni 27, 2020 von admin | Keine Kommentare

Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) präsentiert Qualitätssicherungsmodell für Heilpraktikerberuf

Zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen zertifizierte Heilpraktiker-Fachschulen, zertifizierte Berufsverbände, die Inanspruchnahme Fachkundiger Stellen zur Qualitätssicherung, bestimmte Zugangsvoraussetzungen für die Auszubildenden, Ausbildungskonformität nach BBiG, ein geregeltes Ausbildungs-Curriculum und Fachschul-Prüfungen vor der amtsärztlichen Überprüfung.
Die vorgenannten Komponenten bilden die einzelnen Stellglieder in einer Qualitätssicherungskette.

Die Reform-Vorschläge der IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf) lassen die gesetzlichen Vorgaben des HPG/1.DVO unberührt.

Register Tätigkeitsbeschreibung HP

Februar 21, 2020 von Barteczko | Keine Kommentare

Im Register Tätigkeitsbeschreibung wird die Stellung und Tätigkeit des Heilpraktikerberufes in der medizinischen Versorgung im deutschen Gesundheitssystem dargestellt.
Das Register ist Bestandteil des IL4HP-Katalogs, der von der IQHP im Dezember 2019 an alle gesundheitspolitischen Entscheidungsträger in schriftlicher Form versandt wurde.

Hier finden Sie das Register Stellung und Tätigkeit

Februar 19, 2020
von Barteczko
Keine Kommentare

IQHP-Fachschulen Heilpraktiker-Ausbildung im Berufsverband

Heilpraktiker-Ausbildung an Fachschulen im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V.
www.akademie-naturheilkunde.de

  • 2 bis 4 Jahre Grundausbildung (je nach medizinischer Vorbildung/Vorberuf)
  • gesamt min. 3.000 Unterrichtseinheiten Präsenzseminar gesamt in THEORIE UND PRAXIS
  • davon min. 2.000 Unterrichtseinheiten THEORETISCHER UNTERRICHT  GRUNDLAGEN
  • davon min. 1.000 Unterrichtseinheiten PRAKTISCHER UNTERRICHT GRUNDLAGEN
  • einheitliches  Curriculum MEDIZINISCHE GRUNDAUSBILDUNG mit 10.000 Lernpunkten – Umfang: 20 DINA4-Lehrordner zu allen Fachthemen nach Lehrplan, Arbeitsskripten und Lernkarten
  • Ambulatorium, Praktikum und Hospitation integriert in der Ausbildung/Kompetenz-Zentren
  • einheitliches Fokussierungssystem
  • monatliche, vierteljährliche und halbjährliche Semestertests
  • interne Schulabschlussprüfung vor der staatlichen Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt

Februar 18, 2020
von Barteczko
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neue Leitlinien zur Überprüfung ab März 2018

Im Dezember 2017 wurden vom Bundesministerium für Gesundheit die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern/innen  verabschiedet und dementsprechend bekanntgegeben.
Die Überarbeitung war das Ergebnis einer längeren Diskussion und der Gesetzgeber hat damit einen weiteren Schritt zur bundesweit einheitlichen Überprüfungsdurchführung getan.
Damit sind auch die Anforderungen bezüglich der Demonstration der praktischen Anwendung der Kenntnisse für alle Bundesländer berücksichtigt worden.
Diese Überprüfungspraxis ist in einzelnen Bundesländern bereits viele Jahre üblich – somit ist es im Sinne der Qualitätssicherung ein positiver Schritt.