Heilpraktiker in Deutschland

Gemeinschaftsleistung brachte Erfolg

Laborleistungen für Heilpraktiker bleiben erhalten –
Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde berichtet:

Der Bundestag beschloss am 28. Januar 2021 das MTA-Reform-Gesetz.
Ursprünglich war im Gesetzesentwurf eine geplante Einschränkung für Heilpraktiker/innen in Bezug auf Erbringung von Laborleistungen vorgesehen.

Durch das unermüdliche Engagement vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss und weiteren Mitgliedern des Gesundheitsausschusses wurde diese Änderung zum Wohle der Heilpraktiker wieder gekippt.

Link Rede MdB Alexander Krauss
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxNDI=&mod=mediathek

Aufgrund der bestehenden Kontakte mit der im Redebeitrag des MdB Alexander Krauss genannten INITIATIVE für QUALITÄTSSICHERUNG im HEILPRAKTIKERBERUF (BDN e.V., BDHN e.V., VDH e.V.,
AGTCM e.V., Netzwerk Heilpraktiker für ästhetische Medizin) betonte der Politiker noch einmal die Notwendigkeit einer zukünftigen Reform. Hierbei nannte er Eckpunkte der von der IQHP vertretenen Agenda für die Zukunftsgestaltung Heilpraktikerberuf.

Wie uns bekannt wurde, führte die IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf), vertreten durch Herbert Eger, BDHN e.V., Ulrich Erdmann BDN e.V., unmittelbar nach Bekanntwerden der beabsichtigten Änderungen im MTA-Gesetzesentwurf Anfang Oktober 2020 in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag.

Bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag im Dezember 2020 zum MTA-Gesetz erläuterte die Presse-Sprecherin der IQHP Homeira Heidary den Abgeordneten die Bedeutung der Labormedizin in der Ausbildung und der Heilpraktiker-Berufsausübung.
Darüber hinaus konnte bei der Anhörung auch die Vorsitzende des FDH e.V./DDH Ursula Hilpert-Mühlig eine Darstellung des Heilpraktiker-Berufsstandes vortragen.
Im Vorfeld hatten sich natürlich auch die teilnehmenden Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz und betroffene Laboratorien mit schriftlichen Stellungnahmen und Gesprächen mit ihren politischen Kontakten engagiert, um der Gesetzes-änderung entgegenzuwirken.

Somit konnte gemeinsam mit allen Kräften des Heilpraktiker-Berufsstandes eine weitere Einschränkung der Berufstätigkeit erfolgreich verhindert werden.

FAZIT: Laborleistungen bleiben Heilpraktikern erhalten

Das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde bedankt sich für die äußerst konstruktive Zusammenarbeit der Heilpraktiker-Berufsvertreter mit der Politik und wünscht ein weiterhin erfolgreiches vernetztes Arbeiten für eine zukunftsorientierte Gestaltung im Sinne aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland.

Robert Zellerer
www.continentale.info
www.wirtschaftsbuendnis-naturheilkunde.de

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