Im Dezember 2017 wurden vom Bundesministerium für Gesundheit die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern/innen verabschiedet und dementsprechend bekanntgegeben.
Die Überarbeitung war das Ergebnis einer längeren Diskussion und der Gesetzgeber hat damit einen weiteren Schritt zur bundesweit einheitlichen Überprüfungsdurchführung getan.
Damit sind auch die Anforderungen bezüglich der Demonstration der praktischen Anwendung der Kenntnisse für alle Bundesländer berücksichtigt worden.
Diese Überprüfungspraxis ist in einzelnen Bundesländern bereits viele Jahre üblich – somit ist es im Sinne der Qualitätssicherung ein positiver Schritt.