Heilpraktiker in Deutschland

Injektionslehre in der Heilpraktiker-Grundausbildung

Heilpraktiker müssen Fertigkeiten der verschiedenen Möglichkeiten der Blutabnahme und Injektionsarten besitzen und Fachkennntisse mit deren Einsatzgebieten und möglichen Komplikationen haben unabhängig davon, ob in der zukünftigen Praxisniederlassung invasive Therapiemethoden angeboten werden sollen.
Die Grundtechniken werden nach Curriculum fachgerecht in Theorie und Praxis gelehrt.

Bei niedergelassenen HeilpraktikerIn, die mit invasiven Methoden arbeiten (Punktionen für Laboraufträge, Akupunktur, kleine Neuraltherapie, Infusionen u.a.), besteht die Pflicht, in   Notfallsituationen, die statistisch betrachtet höchst selten auftreten, für das Fachpersonal des Rettungsdienstes am Patienten einen venösen Zugang zu legen bzw. offenzuhalten, damit alle notwendigen Maßnahmen sofort eingeleitet werden können.

Selbstverständlich ist jeder Heilpraktiker dazu angehalten, in seiner Therapiemethode die angezeigte gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung zu betreiben und nachzuweisen.

 

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