Therapos ist ein Kongress-Format für ganzheitliche Medizin und komplementäre Heilmethoden mit der Fokussierung auf den interdisziplinären Austausch von Therapeuten, Berufs- und Fachvertretern, Organisationen, Bloggern und Initiatoren. Wir bieten Networking für die Arzneimittelproduzenten und die Medizinprodukte-Hersteller mit den Heil- und Therapieberufen. … Weiterlesen →
Die Berufstätigkeit des Heilpraktikers (Freier Beruf) unterliegt einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die die Ausübung der Heilkunde „ohne Bestallung“ regeln und die Rahmenbedingungen schaffen in bezug auf Einschränkungen/Verbote:
– Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)
– Ethik-Erklärung
– Grundgesetz
– Bürgerliches Gesetzbuch
– Heilpraktiker-Gesetz (HPG)
– Durchführungsverordnung (DVO) zum HPG
– Patientenrechtegesetz
– Infektionsschutzgesetz mit diesbezüglichem Meldesystem
– Psychisch-Kranken-Gesetz
– Arzneimittelgesetz (AMG)
– Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
– Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
– Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
– Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
– Telemediengesetz (TMG)
– Sozialgesetzbuch (SGB)
– Strafgesetzbuch (StGB)
– Medizinprodukte-Gesetz (MPG)/Medizinprodukte Betreiber Verordnung (MPBetreibV)
– Abfallbeseitigungsgesetz (ABbeseitG)
– Heilmittelwerbegesetz (HWG)
– Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG)
– Hebammengesetz (HeBG)
– Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräte (Mess- und Eichgesetz – MessEG)
– Anordnungen, Anpassungen und Verordnungen des Robert-Koch-Instituts
– Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
– Embryonenschutzgesetz (ESchG)
– Kastrationsgesetz (KastrG)
– Gesetzliche Verordnungen zur Leichenschau und Bestattungswesen
– Verordnungen zu Untersuchungen und Blutproben bei strafbaren Handlungen
– Verschreibungspflicht
– Röntgenverordnung (RöV)
– Hygiene-Richtlinien des Bundeslandes
– Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI
– Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (BGR 250/TRBA 250)
– Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV)
– Transfusionsgesetz (TFG)
– Einschränkungen durch das Bundeskartellamt (z.B. GebüH)
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Vom Gesetzgeber gibt es für den Beruf des Heilpraktikers seit 1945 kein verbindlich-rechtliches Standesrecht mehr.
In der Folge dieser fehlenden Rahmenbedingung vom Gesetzgeber haben die Heilpraktiker-Berufsverbände vor Jahrzehnten eine für ihre Mitglieder verbindliche Berufsordnung geschaffen, die letztmalig 1992 überarbeitet wurde. Die BOH finden Sie in Textversion hier.
Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) fordert dringend eine Novellierung der Berufsordnung mit inhaltlicher Überarbeitung zur geforderten Anpassung an die Gegebenheiten des heutigen Gesundheitssystems siehe Beitrag IQHP.
Der BDH e.V. hatte alle deutschen Verbände zu dieser Zusammenkunft eingeladen, aus der in Folge regelmäßige Arbeitskonferenzen entstanden.
Im Dezember 2019 gründen Mitglieder der Gesamtkonferenz das Heilpraktiker-Netzwerk deutscher Berufsverbände und Fachgesellschaften.
Im März 2020 wird inzwischen die 6. Konferenz in Kassel abgehalten, zu dem wieder die engagierten Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften geladen sind.
Berufspolitische Initiative zur Reform des Heilpraktikerrechts
Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf wird von den Heilpraktiker-Berufsverbänden BDHN e.V. und BDN e.V. vertreten.
Ziele:
Erhalt und Stärkung des geltenden Heilpraktiker-Berufsrechts
eine in bestimmten Punkten inhaltliche Erweiterung der bestehenden Leilinien zum HPG/1. DVO vom März 2018
Inpflichtnahme berufsständischer Verbände durch den Gesetzgeber mit dem Ziel der Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, Kontrolle und Prüfung für qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen in Ausbildung, Qualifizierung und Zertifizierung des Heilpraktiker-Berufes