Vom Gesetzgeber gibt es für den Beruf des Heilpraktikers seit 1945 kein verbindlich-rechtliches Standesrecht mehr.
In der Folge dieser fehlenden Rahmenbedingung vom Gesetzgeber haben die Heilpraktiker-Berufsverbände vor Jahrzehnten eine für ihre Mitglieder verbindliche Berufsordnung geschaffen, die letztmalig 1992 überarbeitet wurde.
Die BOH finden Sie in Textversion hier.
Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) fordert dringend eine Novellierung der Berufsordnung mit inhaltlicher Überarbeitung zur geforderten Anpassung an die Gegebenheiten des heutigen Gesundheitssystems siehe Beitrag IQHP.