Heilpraktiker in Deutschland

Heilpraktiker in Deutschland

März 22, 2023
von admin
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Therapos – Fachkongress Sachsen 10. Juni 23

E i n l a d u n g 
THERAPOS Fachkongress Sachsen
16. Heilpraktikertag BDN e.V.
Chemnitz, Business Hotel Artes

Firmen-Fachbeiträge planen wir gerne im Programm mit ein.  Anmeldeformular

Programm-Planung mit großen Zeitabschnitten für den Ausstellungsbesuch
kulinarische Aussteller-Betreuung

berufspolitische Beiträge im Fachforum IQHP Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf:
Quo vadis Heilpraktiker*in: Der Beruf im Fokus der Öffentlichkeit
Heilpraktiker-Berufsstand: das zweite Netz in der medizinischen Versorgung
IQHP: Qualitätsoffensive für Heilpraktiker*innen

Aufbau Industrie-Ausstellung: Freitag 09.06. ab 14 Uhr, Samstag 10.06. ab 7 Uhr 

Veranstaltungsbeginn: 9 Uhr

  • Fachbeiträge der ausstellenden naturheilkundlichen Industrie
  • Die Welt nach der Pandemie – Strategien zur Stärkung der Immunabwehr
  • Empirically proven medicin – die systemische Schmerztherapie heute
  • Die Stärkung der Mitte – Ernährung, Bewegung, Entspannung
  • Die TUNG-Akupunktur
  • Notfallkompetenz in der Heilpraktiker-Praxis
  • Workshop Chiropraktik & Osteopathie
  • Workshop Augendiagnose – Patientenfälle

Oktober 5, 2022
von admin
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Teilerfolg bei der Eigenblutklage – Unterstützung durch den BDHN e.V.

Die Therapiebandbreite der Heilpraktiker ist in den letzten Jahren schon einige Male durch gesetzliche Neuerungen beschnitten worden. Dies kann und darf in keiner Weise hingenommen werden, da die weitere Reduzierung der Therapieverfahren die Therapiemöglichkeiten stark einschränken würde. Dadurch könnte der Therapieerfolg beeinträchtigt werden und es könnte in Folge auch zur deutlichen Verringerung des Praxisumsatzes kommen.
Die Heilpraktiker aber möchten alle bewährten alten und auch die neuen Methoden der Naturheilkunde zum Wohle der Patienten einsetzen, nutzen und für spätere Generationen erhalten.

Durch Änderungen des Transfusionsgesetzes (2018) und des Arzneimittelgesetzes (2019) wurde den Heilpraktikern die Eigenbluttherapie nahezu vollständig entzogen. Aus diesem Grund hat der BDHN e. V. (Bund der Heilpraktiker und Naturheilkundige) die Klage zweier Verbandsmitglieder gegen das Verbot der Eigenbluttherapie in einem Musterprozess unterstützt. Bereits im Januar 2021 wurde die Klage am Verwaltungsgericht München erhoben.

In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung am 30. Juni 2022 wurden von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts München alle Aspekte der Klage umfassend durchleuchtet.
Das Verwaltungsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass die beiden klageführenden BDHN-Mitglieder in ihren Heilpraktiker-Praxen die sogenannte native Eigenbluttherapie (Entnahme und Reinjektion von unverändertem Blut) und die Entnahme und Reinjektion von Blut, dem nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel zugesetzt wurden, durchführen dürfen.
Die große und kleine Eigenblutbehandlung mit Ozon sowie die Platelet-Rich-Plasma-Eigenbluttherapie (PRP) dürfen nach Ansicht des Gerichts nur von Ärzten durchgeführt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Verwaltungsgericht München wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitsache die Berufung zugelassen hat.
Ob der Freistaat Bayern/die Regierung von Oberbayern in Berufung geht, bleibt also abzuwarten. Auch wenn den beiden klageführenden Heilpraktikern nicht alle Varianten der Eigenbluttherapie erlaubt wurden, stellt dieses Urteil doch  einen beachtlichen Teilerfolg für die Heilpraktikerschaft dar. Es zeigt, dass das Beschreiten des Rechtsweges durchaus Erfolgschancen bietet und demonstriert, dass der Berufsstand für seine Rechte kämpft. Das Urteil ist ein Zeichen für alle Heilpraktiker in ganz Deutschland.

Der BDHN e. V. wird dieses Urteil bei der weiteren berufspolitischen Arbeit einbeziehen und sich bei den politischen Entscheidungsträgern dafür einsetzen, den Gesetzgebungs-
prozess in dieser Sache nochmals zu überdenken.

Herbert Eger
Vorsitzender Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.

Oktober 1, 2022
von admin
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IQHP: Zukunftsperspektiven und Lösungswege für Novellierung der Heilpraktikerberufsausbildung


IQHP-Vertreter mit Gesundheitsausschuss-Vorsitzenden des Deutschen Bundestages am 18. Juni 2020 im Paul-Löbe-Haus (v. re. n. li.):
Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch (Kontrollrat Klinische Medizin, Komplementär-Medizin IQHP), Ulrich Erdmann (1. Vorsitzender BDN e. V., IQHP), Herbert Eger (1. Vorsitzender BDHN e. V., IQHP), Erwin Rüddel (Vorsitzender Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages) und Klaus-Rüdiger Goebel (Fachbeauftragter Akupunktur, TCM, IQHP)

Die IQHP ist eine Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf von den Berufsverbänden BDN e. V. und BDHN e. V. sowie weiteren Fachverbänden (z. B. VDH). Sie steht für die Gemeinsamkeit und den Dialog aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Berufsverbände, Fachgesellschaften, Initiativen und Aktionsbündnisse in Deutschland.

Die IQHP ist der Auffassung, dass der Berufsstand der Heilpraktiker in der Berufsausübung, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung die Anforderungen erfüllt, um als wertvoller Leistungsträger für die Patienten in der medizinischen Versorgung tätig sein zu können.
Vor einem Jahr übergaben beteiligte Heilpraktikerberufsverbände und Fachgesellschaften in Berlin an den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Positionspapier, welches durch die Vorleistung und Vermittlung der Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (kurz IQHP) entstanden ist.
Die Arbeitsgruppe „Positionspapier“, die durch Firmen und Partner unterstützt wurde (www.h1.de), stellt klar, dass Einigkeit darüber besteht, die Heilpraktikerberufsausbildung uneingeschränkt in privatrecht-licher Verantwortung zu belassen.
Die Qualitätssicherung mit ihren Evaluationsstandards sind fester Bestandteil in der Heilpraktikerberufs-ausbildung. Die IQHP hat für diesen Prozess in der Berufsausbildung ein Modell entwickelt, das der Politik in mehreren Sitzungen in Berlin vorgestellt und nahegelegt wurde (IQHP-Modell).

In einem Redebeitrag des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss im Deutschen Bundestag wurde dieses Modell offiziell genannt und zitiert. Wichtige Eckpunkte und Vorschläge der IQHP zur Novellierung der Heilpraktikerberufsausbildung sind folgende:

Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktikergesetz/1. DVO
• Bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung
• Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktikerfachschule
• Zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2000 Stunden Theorieunterricht und 1000 Stunden Praxisunterricht an einer zertifizierten Heilpraktikerfachschule
• Berufsanwärter sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell)
• Berufsanwärter verpflichten sich, ab dem ersten Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungs-system des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)

IQHP-QM-Modell für den Heilpraktikerberuf
Zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen:
• Zugangsberechtigte Berufsanwärter
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Heilpraktikerfachschulen
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Berufsverbände
• Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)

QM-System
Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktikerausbildung, -fortbildung, -qualifizierung und -zertifizierung
• die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation)
• Die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur
Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Managementsystem
• Die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasivmethoden
• Überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände
• Die Fachprüfung für den Sachkundenachweis Invasivmethoden wird ärztlich begleitet und geprüft

IQHP befürwortet Pflichtmitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-Berufsanwärterin
• Die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverband für jeden Berufsanwärter in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktikerfachschule ihre Ausbildung durchlaufen

IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf
Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktikerberufsstand auf privatrechtlicher Basis
• Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, die für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.

Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf IQHP
Die Vorsitzenden: Ulrich Erdmann, BDN e.V., Herbert Eger, BDHN e.V.

Juli 12, 2022
von admin
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Heilpraktiker in Deutschland berichtet: Aufbruchstimmung im Süden – erfolgreicher BDHN-Kongress setzt Zeichen


v. li. n. re.:
Heike Schreiber (stellvertr. Vors. BDN e.V.),
Herbert Eger (Vorsitzender BDHN e.V.),
Anna Elisabeth Baumann (stellvertr. Vors. BDHN e.V.),
Ulrich Erdmann (Vors. BDN e.V.),
Angelika Breuer (Vors. Landesverband Bayern UDH e.V.),
Arne Krüger (1. Vizepräsident FDH e.V. Bundesverband),
Monika Scheßl (Landesleitung Bayern FVDH e.V.)

Leistungsstark – traditionsbewusst – zukunftsweisend
Erfolgreicher BDHN-Kongress am 09. Juli 2022 in München

Unter dem Motto „Leistungsstark – traditionsbewusst – zukunftsweisend“ fand am Samstag, 09. Juli zum 15. Mal der Kongress des Südens vom Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. in München statt.
Nach zwei Jahren pandemiebedingter „Zwangspause“ konnte sich die Kollegenschaft wieder persönlich austauschen, die fachkompetenten Vorträge zur Fortbildung nutzen und direkte Gespräche mit den Ausstellern führen.
Man konnte allseits die positive Stimmung wahrnehmen, wieder an einer Veranstaltung dieser Größenordnung teilnehmen zu können.
Die Fachbesucher und Aussteller äußerten sich voll des Lobes über die gesamte Organisationsleistung des BDHN e.V. mit einem reibungslosen Programmablauf über den gesamten Veranstaltungstag.

Ein Großteil der in Bayern ansässigen Kolleginnen und Kollegen fanden sich diesjährig zum Kongress des Südens ein und spürten den neuen Geist der Veranstaltung, der von Innovation für die Zukunft und von Traditionsbewusstsein für den Beruf Heilpraktiker*in und die Naturheilkunde in Deutschland geprägt war.

Besonders hervorzuheben ist die inspirierende Eröffnungsrede des 1. Vorsitzenden BDHN e.V. Herbert Eger, der ganz besonders die Vertreter*innen des Dachverbandes Deutscher Heilpraktiker-Verbände (DDH) als Gäste begrüßte:
Arne Krüger, 1. Vizepräsident FDH e.V. Bundesverband, Angelika Breuer, Vorsitzende Landesverband Bayern UDH e.V. und Monika Scheßl, Landesleitung Bayern FVDH e.V.

Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag Bernhard Seidenath/MdL ein positives Statement aus für die Tätigkeit der Heilpraktiker und den Heilpraktikerberuf  in der Gesundheitsversorgung, dessen Worte zu der guten und positiven Atmosphäre beitrugen.

Juni 30, 2022
von admin
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DAHP Heilpraktikerschulen im Berufsverband BDN/BDHN e.V. – Beitragsreihe „Zertifizierte Schulen stellen sich vor“

Die Schulen im Berufsverband BDN/BDHN e.V. bilden praxisbezogen und effektiv für die Berufstätigkeit Heilpraktiker*in aus und leisten seit Jahrzehnten eine vorbildhafte medizinisch-fundierte Arbeit für eine qualitätsbezogene Heilpraktiker-Ausbildung.

An 10 Standorten in Deutschland bieten die zertifizierten Fachschulen mit ihren Lehrpraxen unter Leitung von praxiserfahrenen Kollegen das fachkundige Umfeld. Dabei wird besonderer Wert gelegt auf abrufbereites und sicheres Wissen der medizinischen Grundlagen und praktischen Fertigkeiten für die Patienten-Fallaufnahme in der Naturheilpraxis.

Als wesentlicher Bestandteil des Studiums steht bei der DAHP Akademie Naturheilkunde die Arbeit am Menschen im Vordergrund. In Praktika-Seminaren mit individuellen Trainings erlernen  die Anwärter*innen die klinische Befunderhebung, die Anamnese, die komplementär-medizinische Untersuchung und die Vorgehensweise eines Therapiekonzeptes.

Die Berufsanwärter*innen erfahren in ihrer Ausbildung authentische Praxisbezogenheit von Anfang an und das bis zum selbständigen Schritt in den Beruf nach erfolgreicher amtsärztlicher Überprüfung mit der Praxisgründung.
Durch die Kombination der Praxisausbildung mit der medizinisch-theoretischen Grundausbildung  wird den Studierenden mit dem Lehrsystem ein klarer Weg in die Berufsausübung geebnet.

Die Schulen der DAHP bilden ihre Berufsanwärter*innen nach den „Internen Leitlinien Heilpraktiker-Ausbildung“/IL4HP aus, deren Inhalte in der Ausbildungsordnung BDN/BDHN e.V. dokumentiert sind.

Die Möglichkeiten einer individuellen Fachausbildung in Diagnose- und Therapie-Verfahren der Naturheilkunde/Komplementär-Medizin mit dem Fortbildungsprogramm der Berufsverbände komplettieren die Ausbildung.

Ergänzend kann hier noch erwähnt werden, dass die Berufsverbände BDHN/BDN e.V. mit den hier genannten Heilpraktiker-Fachschulen im BMG-beauftragten Gutachten vom Mai 2021 als vorbildhaft wurde.

DAHP Akademie Naturheilkunde Heilpraktikerschulen im Berufsverband

April 29, 2022
von admin
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Die grossen Heilpraktiker-Kongresse in Deutschland

Heilpraktiker Kongress des Südens BDHN e.V. am 09. Juli in München

Beitragsreihe von heilpraktiker-in-deutschland.de

Zum 15. Mal öffnen sich die Pforten zu einer der größten Heilpraktiker-Veranstaltungen am 09. Juli in der Weltstadt mit Herz MÜNCHEN.
Neben den Ausstellern der Industrie, den Fachvorträgen und den Seminaren steht an diesem Tag vor allem die Berufspolitik im Fokus.
Mit geladenen Gästen aus der Politik und dem öffentlichen Leben geht es auch um den Austausch und die Diskussion über aktuelle Fragen des Berufsstandes vor dem Hintergrund der bisherigen Arbeit und Initiativen der Heilpraktiker-Berufsverbände.

Diese Veranstaltung ist umso wichtiger, da sie nach einer langen Zeit endlich wieder eine direkte Begegnung der Kollegenschaft untereinander und mit den Vertretern der naturheilkundlichen  Industrie ermöglicht.

Fakten:
– Fachmesse für Heilpraktiker, Naturmediziner, Berufsanwärter sowie Interessenten aus anderen Heilberufen
– 230 Aussteller, umfangreiches Vortragsprogramm, berufspolitisches Forum 

Anmeldung für Aussteller:
Der Heilpraktiker Kongress des Südens bietet Ausstellern die Möglichkeit, mit Heilpraktikern und naturmedizinisch Interessierten in Kontakt zu treten und ihr Angebot attraktiv zu präsentieren.
Als Aussteller können Sie sich Ihren Standplatz sichern unter:
https://www.heilpraktikerkongressdessuedens.de/aussteller/anmeldung/

Ab sofort finden Sie alle Informationen rund um unseren Kongress auf der neuen Internetseite: www.heilpraktikerkongressdessuedens.de

Der Heilpraktikerkongress des Südens ist überverbandlich, also nicht auf den BDHN und dessen Mitglieder begrenzt. Als Heilpraktiker und Naturmediziner wünschen wir uns einen breitgefächerten Wissensaustausch.
Erweitern Sie Ihr Netzwerk für die Zukunft!

Heilpraktiker Kongress des Südens MÜNCHEN
Save-the-Date: 08. Juli 2023
Bitte merken Sie sich den Termin vor!

Gemeinsam stark – Erfolg für alle Heilpraktiker in Deutschland                   

Februar 10, 2021 von admin | Keine Kommentare

Laborleistungen bleiben Heilpraktikern erhalten 

HID berichtet:  Gemeinsam stark – MTA-Gesetz
Die Redaktion HID bedankt sich im Namen aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland für das konsequente Eintreten des CDU-Abgeordneten Alexander Krauss für die Interessen des Berufsstandes.

Link Rede MdB Alexander Krauss
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxNDI=&mod=mediathek

Rückblick:
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Änderungen im MTA-Gesetzesentwurf Anfang Oktober 2020, die eine Streichung unseres Berufsstandes für die Leistungserbringung von Laborleistungen beinhalteten, führten die Vertreter der IQHP, Herbert Eger BDHN e.V. und Ulrich Erdmann BDN e.V., in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses.

Durch die Gespräche mit der Politik konnte nochmals deutlich gemacht werden, wie wichtig die Möglichkeit der Auftragserteilung durch Heilpraktiker von Laborleistungen im Sinne des Patientenwohls ist.

Bei der folgenden öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag zum Entwurf Reform MTA-Gesetz im Dezember 2020 setzte sich die Presse-Sprecherin der IQHP (BDHN e.V., BDN e.V.) Homeira Heidary gemeinsam mit der Vorsitzenden des FDH e.V., Ursula Hilpert-Mühlig, die für den DDH sprach, erfolgreich für unseren Berufsstand ein.

Dies brachte Frau Heidary für die IQHP bei der Anhörung klar zum Ausdruck – Labormedizin ist fester Bestandteil der beruflichen Heilpraktiker-Ausbildung und Fortbildung und wird selbstverständlich bei Bedarf für die fachkompetente Berufsausübung herangezogen.

Der in der Folge der Anhörung nunmehr wiederhergestellte ursprüngliche Passus im MTA-Gesetz ist das Ergebnis unermüdlicher Aufklärungsarbeit und Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern.

Die berufspolitische Arbeit der IQHP in 2020 mit Vertretern des Bundestages, hier insbesondere mit dem MdB Alexander Krauss, hat nun einen ersten entscheidenden Erfolg erwirkt gegen einen weiteren Versuch, unsere beruflichen Kompetenzen einzuschränken.

Dieser Erfolg zeigt, dass es möglich ist, als IQHP, Gesamtkonferenz und DDH für den Berufsstand gemeinsam mit politischen Vertretern konstruktive Schritte zu gehen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Webseiten u.a. siehe www.iqhp.de
„Wir berichten – Erfolg in Berlin“

Gemeinschaftsleistung brachte Erfolg

Februar 9, 2021 von admin | Keine Kommentare

Laborleistungen für Heilpraktiker bleiben erhalten –
Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde berichtet:

Der Bundestag beschloss am 28. Januar 2021 das MTA-Reform-Gesetz.
Ursprünglich war im Gesetzesentwurf eine geplante Einschränkung für Heilpraktiker/innen in Bezug auf Erbringung von Laborleistungen vorgesehen.

Durch das unermüdliche Engagement vom Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss und weiteren Mitgliedern des Gesundheitsausschusses wurde diese Änderung zum Wohle der Heilpraktiker wieder gekippt.

Link Rede MdB Alexander Krauss
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7499142#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0OTkxNDI=&mod=mediathek

Aufgrund der bestehenden Kontakte mit der im Redebeitrag des MdB Alexander Krauss genannten INITIATIVE für QUALITÄTSSICHERUNG im HEILPRAKTIKERBERUF (BDN e.V., BDHN e.V., VDH e.V.,
AGTCM e.V., Netzwerk Heilpraktiker für ästhetische Medizin) betonte der Politiker noch einmal die Notwendigkeit einer zukünftigen Reform. Hierbei nannte er Eckpunkte der von der IQHP vertretenen Agenda für die Zukunftsgestaltung Heilpraktikerberuf.

Wie uns bekannt wurde, führte die IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf), vertreten durch Herbert Eger, BDHN e.V., Ulrich Erdmann BDN e.V., unmittelbar nach Bekanntwerden der beabsichtigten Änderungen im MTA-Gesetzesentwurf Anfang Oktober 2020 in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag.

Bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag im Dezember 2020 zum MTA-Gesetz erläuterte die Presse-Sprecherin der IQHP Homeira Heidary den Abgeordneten die Bedeutung der Labormedizin in der Ausbildung und der Heilpraktiker-Berufsausübung.
Darüber hinaus konnte bei der Anhörung auch die Vorsitzende des FDH e.V./DDH Ursula Hilpert-Mühlig eine Darstellung des Heilpraktiker-Berufsstandes vortragen.
Im Vorfeld hatten sich natürlich auch die teilnehmenden Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz und betroffene Laboratorien mit schriftlichen Stellungnahmen und Gesprächen mit ihren politischen Kontakten engagiert, um der Gesetzes-änderung entgegenzuwirken.

Somit konnte gemeinsam mit allen Kräften des Heilpraktiker-Berufsstandes eine weitere Einschränkung der Berufstätigkeit erfolgreich verhindert werden.

FAZIT: Laborleistungen bleiben Heilpraktikern erhalten

Das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde bedankt sich für die äußerst konstruktive Zusammenarbeit der Heilpraktiker-Berufsvertreter mit der Politik und wünscht ein weiterhin erfolgreiches vernetztes Arbeiten für eine zukunftsorientierte Gestaltung im Sinne aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland.

Robert Zellerer
www.continentale.info
www.wirtschaftsbuendnis-naturheilkunde.de

Teilnahme der IQHP bei öffentlicher Anhörung Dt. Bundestag

Dezember 23, 2020 von admin | Keine Kommentare

Teilnahme an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16. Dezember

Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) hat an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16.12.2020 teilgenommen.
Die Medienbeauftragte Frau Homeira Heidary (Heilpraktikerin) vertrat die IQHP als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Dt. Bundestag.
Folgende Heilpraktiker-Berufsverbände, Fachgesellschaften und Organisationen gehören der IQHP an:
Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V., Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V., Verband Deutscher Heilpraktiker e.V., Arbeitsgemeinschaft  für Klassische Akupunktur und
Traditionelle Chinesische Medizin e.V. (AGTCM), Aktionsbündnis Moderne Heilberufe und das Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde.

Im Zuge der Änderung des MTA-Gesetzes sollte den Heilpraktikern die Möglichkeit genommen werden, Labordiagnostik in Auftrag zu geben. Dem haben wir vehement widersprochen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Änderung im Gesetzesentwurf nicht vollzogen  werden soll, da dies für viele Praxen eine Existenzbedrohung darstellen würde.
Viele Praxen verifizieren mittels der Labordiagnostik ihre zuvor geleistete schulmedizinische Anamnese. Wenn dieses Instrument der Diagnostik wegfallen würde, würde das die Patientensicherheit gefährden.
Das Argument, dass die Heilpraktiker nicht ausreichend ausgebildet seien, um Laborergebnisse zu beurteilen, wurde von unserer Seite auch widerlegt. Die Labordiagnostik wird bereits sehr intensiv in der Ausbildung behandelt und sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung abgefragt.

Weiterhin besteht eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker – auch für die Labordiagnostik. Oft werden diese von Ärzten geleitet.
Das spricht für eine ausreichende Qualifikation.

Die Gefährdung der Patienten, wie oft behauptet wird, ist auch nicht gegeben, wie die Berufshaftpflichtversicherer der Heilpraktiker eindrücklich an der Statistik zeigen: Heilpraktiker verursachen im Gegensatz zu Ärzten kaum Schadensfälle.

Wir haben uns gut positioniert und erwarten eine Entscheidung zu unseren Gunsten, d.h. das alles beibehalten wird und Heilpraktiker weiterhin Labordiagnostik in Auftrag geben dürfen.
Der Heilpraktikerberuf wurde bei dieser Anhörung durch den DDH und die IQHP gut vertreten und die berufliche Position der Heilpraktikerschaft im deutschen Gesundheitswesen entsprechend dargelegt.