Vom Gesetzgeber gibt es für den Beruf des Heilpraktikers seit 1945 kein verbindlich-rechtliches Standesrecht mehr.
In der Folge dieser fehlenden Rahmenbedingung vom Gesetzgeber haben die Heilpraktiker-Berufsverbände vor Jahrzehnten eine für ihre Mitglieder verbindliche Berufsordnung geschaffen, die letztmalig 1992 überarbeitet wurde.
Die BOH finden Sie in Textversion hier.
Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) fordert dringend eine Novellierung der Berufsordnung mit inhaltlicher Überarbeitung zur geforderten Anpassung an die Gegebenheiten des heutigen Gesundheitssystems siehe Beitrag IQHP.
Die IQHP fordert eine verpflichtende Mitgliedschaft in Heilpraktiker-Berufsverbänden für alle niedergelassenen Heilpraktiker/innen in Deutschland.
Nur eine organisierte Berufsgruppe kann eine fachkompetene und transparente Öffentlichkeitsarbeit vermitteln – dafür muss eine moderne und dem heutigen Gesundheitssystem angepasste BERUFSORDNUNG für ALLE HEILPRAKTIKER in Deutschland stehen mit den Grundsätzen für die Praxistätigeit im Freien Beruf „Heilpraktiker/in“ stehen. Lesen Sie hier die Vorschläge Novelle BOH 2020.
Die Inititiave für Qualität im Heilpraktikerberuf vertritt im Rahmen der aktuellen berufspolitischen Prozesse eine klare Position mit dokumentierten Vorschlägen bezüglich der Ziele:
- Erhalt und Stärkung des z.Zt. geltenden Heilpraktiker-Berufsrechts
- eine in bestimmten Punkten inhaltliche Erweiterung der bestehenden Leitlinien zum HPG/1. DVO vom März 2018
- die Inpflichtnahme berufsständischer Vertretungen und Verbände mit dem Ziel der Initiierung von Qualitätssicherungs-Maßnahmen, Kontrolle, Prüfung und Nutzung von Ressourcen für qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen in Ausbildung, Qualifizierung und Zertifizierung des Heilpraktiker-Berufes
Die Vertreter der IQHP (Hr. Erdmann, Hr. Eger) überreichen den Katalog IL4HP (Interne
Leitlinien Berufsausbildung Heilpraktiker) nochmals persönlich an Vertreter des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Der Katalog der IQHP zur Reform des Heilpraktikerrechts, zur Heilpraktiker-Ausbildung
und Qualifizierung liegt allen wichtigen Gremien der Gesundheitspolitik, den dement-
sprechenden Vertretern der Parteien und dem Ministerium vor.
In der täglichen Praxisarbeit mit den Patienten unterliegen die Heilpraktiker folgenden Maßgaben:
- Behandlungsvertrag (Dienst- oder Patientenvertrag)
- Einholung des Einverständnisses des Patienten
- Einhaltung aller Pflichten der Hygieneverordnungen
- Hygieneplan Praxis
- Notfallplan Praxis
- Notfallausstattung
- jährliche Qualifikation Auffrischung Notfall/Erste Hilfe
- jährliche Qualifikation Auffrischung Hygiene-Injektion-Punktion
- Meldepflicht (Schutzpflicht der Allgemeinheit nach IfSG)
- Dokumentationspflicht
- Aufbewahrungspflicht
- Schweigepflicht
- Sorgfaltspflicht
- Aufklärungspflicht
- Fortbildungspflicht
- Anmeldepflicht Gesundheitsamt
- Berufshaftpflicht/Versicherungspflicht
Der BDH e.V. hatte alle deutschen Verbände zu dieser Zusammenkunft eingeladen, aus der in Folge regelmäßige Arbeitskonferenzen entstanden.
Im Dezember 2019 gründen Mitglieder der Gesamtkonferenz das Heilpraktiker-Netzwerk deutscher Berufsverbände und Fachgesellschaften.
Im März 2020 wird inzwischen die 6. Konferenz in Kassel abgehalten, zu dem wieder die engagierten Heilpraktiker-Berufsverbände und Fachgesellschaften geladen sind.
Berufspolitische Initiative zur Reform des Heilpraktikerrechts
Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf wird von den Heilpraktiker-Berufsverbänden BDHN e.V. und BDN e.V. vertreten.
Ziele: